Ab 21.11.2021 gilt 3G im Gottesdienst

Ab 21.11.2021 gilt 3G im Gottesdienst

Ab Sonntag, den 21. November 2021, gilt in unseren Gottesdiensten die 3G-Regel, d.h. es dürfen nur Personen an unseren Gottesdiensten teilnehmen, die gegen Covid-19 geimpft, genesen oder getestet sind. Wir möchten dadurch angesichts der aktuell wieder ansteigenden Corona-Fallzahlen den Gottesdienstbesuch für alle sicherer machen.

Einige Einzelheiten noch zur Vorgehensweise:

  • Im Falle von „getestet“ bitte eine Testbescheinigung von einem Testzentrum (Schnelltest) vorzeigen; wir akzeptieren keinen Selbsttest. Kostenlose Schnelltests werden bald wieder in den Testzentren verfügbar sein.
  • Kinder, die in der Schule ein Corona-Testheft führen, können dieses als Nachweis vorzeigen; jüngere Kinder benötigen keinen Nachweis.
  • Die 3G-Nachweise werden vor dem Gottesdienst an der Check-in-Station kontrolliert. Um dabei der Bildung einer langen Warteschlange vorzubeugen, möchten wir alle Gottesdienstbesucher herzlich bitten, nicht „auf den letzten Drücker“ zu kommen, sofern ihr das einrichten könnt.
  • Außerdem wird, solange 3G im Gottesdienst gilt, kein Check-in mit QR-Code durchgeführt, damit Smartphone-Besitzer nicht mit zu vielen Dokumenten auf dem Handy „jonglieren“ müssen.
  • Wir kontrollieren die Nachweise bei allen Besuchern und an jedem Sonntag wieder. Zum einen stehen nicht immer die gleichen Mitarbeiter am Check-in und können sich daher nicht merken, wer schon einmal welchen Nachweis vorgezeigt hat. Zum anderen soll niemand das Gefühl bekommen, dass die Geimpften alle durchgewunken werden und derjenige, der etwas vorzeigt, sich als „nur getestet“ zu erkennen gibt. Deshalb wollen wir bezüglich der Kontrolle alle gleich behandeln.

Wir hoffen, dass wir durch diese Regeln ein bisschen beruhigter die Gemeinschaft beim Gottesdienst genießen können.